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WhatsApp hebt Mindestalter zur Nutzung auf 16 Jahre an

Bild: unsplash.com
(Beitragsbild: © 2018 unsplash.com)

Weltweit nutzen über 1,5 Millarden Menschen WhatsApp. Darunter auch einige Schüler – sogar schon welche mit 13 Jahren. Während das Nutzen des Messengers bisher ab 13 Jahren erlaubt war, hebt man das Mindestalter nun auf 16 Jahre an. Grund dafür ist die kommende DSGVO in der gesamten EU.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) im ganzen EU-Raum offiziell in Kraft. Auch wenn einige Unternehmen keinen Sitz in der EU haben, aber Nutzern in der EU seine Dienste anbieten, müssen auch diese Unternehmen dementsprechend reagieren. So auch WhatsApp. Das neue Gesetz sieht nämlich für alle unter 16-jährigen bei allen Sozialen Netzwerken für die Nutzung der Services eine Zustimmung der Eltern vor. Zum Vergleich: Früher konnte man den Messenger bereits ab 13 Jahren nutzen.

WhatsApp künftig nicht mehr für Schüler?

Wie WABetaInfo nun auf Twitter berichtet, soll WhatsApp hier wirklich dem Gesetz folgen und das Mindestalter auf 16 Jahre setzen. Doch dürfen Schüler den Dienst dann nicht mehr nutzen? Doch – theoretisch müssten aber ab dem Bestätigungsvorgang „Ich bin 16 Jahre alt.“ Schüler ihre Eltern holen und gemeinsam den AGBs von WhatsApp zustimmen. Kontrollieren wird es der Dienst sowieso auch zukünftig nicht können.

Jedoch müsse laut Datenschützern eine Verfizierung des Alters auf jeden Fall stattfinden. Wie das aber in Zukunft aussehen soll, ist wohl unklar. Jedoch wird man es Schülern unter 16 Jahren sowieso nicht verbieten können – eine Anmeldung mit der Telefonnummer der Eltern wäre ziemlich unwahrscheinlich. Zudem der Dienst auch weiterhin jüngere Nutzer auf seiner Plattform haben möchte – mit dieser Änderung möchte man sich lediglich nur vor rechtlichen Problemen schützen.

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Lars Matt

Lars ist Gelegenheitsblogger hier auf TechnikNews. Trotzdem findet er knapp jedes Monat einmal Zeit für einen Artikel über Technik - ihn begeistern die neuesten Smartphones und auch Gadgets wecken sein Interesse.

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