SIM-Karten-Registrierungspflicht in Österreich ab 1. September: Ansonsten keine Aufladung mehr möglich
Bereits seit Anfang diesen Jahres kann man in Österreich keine anonymen SIM-Karten mehr kaufen. Nun geht die SIM-Karten-Registrierungspflicht in Stufe 2: ab 1. September kann man keine nicht-registrierten SIM-Karten mehr aufladen. Was das nun bedeutet.
Die österreichische Regierung hat letztes Jahr ein Gesetz zur SIM-Registrierungspflicht in Österreich beschlossen. Damit dies aber nicht zu schnell für die Nutzer geht, soll diese drei Etappen haben. Seit Anfang diesen Jahres kann man keine neuen, anonymen SIM-Karten mehr kaufen. Die zweite Etappe läuft dann am 1. September: nicht registrierte SIM-Karten lassen sich dann nicht mehr aufladen. Die letzte Etappe soll nächstes Jahr folgen: da sollen alle betroffenen SIM-Karten abgedreht werden.
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Was passiert jetzt genau am 1. September?
Konkret sind von der neuen Regelung hauptsächlich Wertkartenbesitzer betroffen. Wer seine SIM-Karte bis zum 1. September nicht registriert, kann diese nach diesem Datum nicht mehr problemlos aufladen.
Zwar kann man weiterhin seine SIM-Karte nutzen – dennoch kann man nicht mehr so schnell neues Guthaben buchen. Es wird allerdings weiterhin möglich sein, nach dem 1. September seine SIM-Karte registrieren zu lassen und anschließend wieder aufladen zu können. Dennoch benötigt der Verifizierungsvorgang gerne mehrere Tage und ist etwa im Ausland sowieso nicht möglich.
Generell wird empfohlen, die Registrierung so bald wie möglich durchzuführen: „Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen“, sagt Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer in einer Aussendung.
Wie kann man seine SIM-Karte registrieren?
Generell gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei Vertriebspartnern (Supermärkten, Post-Filialen), durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). Nutzer unter 18 Jahren können sich zudem eigenständig – ohne Eltern – registrieren.
Teure Strafen für Provider
Sollte ein Anbieter dieser SIM-Karten-Registrierungspflicht nicht nachkommen, und Namen, akademischen Grad und das Geburtsdatum eines Nutzers nicht erfassen, so drohen hohe Strafen. Bis zu 37.000 Euro kann der Verstoß des Betreibers gegen das Gesetz kosten. Anbieter dürfen ebenso eine Gebühr für die Registrierung verlangen – aktuell ist diese aber meist kostenlos. Nach 1. September könnten aber dafür Gebühren eingehoben werden.
Weitere Details gibt es auf wertkartenregistrierung.at