ePrämie: Neuer Zuschuss für E-Fahrer in Österreich
Fahrer von Elektrofahrzeugen in Österreich sollen künftig von einer finanziellen Unterstützung namens ePrämie profitieren können. Die ePrämie, auch als Treibhausgas-Prämie (THG-Prämie) bekannt, wird ab 2024 eingeführt und zielt darauf ab, den Einsatz von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern. Jedes Jahr wartet eine hohe finanzielle Belohnung.
In aller Kürze: Obwohl bisher nur wenige Österreicher von dieser Maßnahme wissen, soll sie eine Belohnung von bis zu 900 Euro pro Kalenderjahr für E-Fahrer ermöglichen. Es lohnt sich jedoch nicht, weitere sechs Monate abzuwarten, um diese Prämie zu beantragen. Jeder, der ein Elektrofahrzeug besitzt oder eine Ladeinfrastruktur betreibt, kann von der ePrämie profitieren. Der Antragsprozess bei einem Quoten-Händler wie WirkaufendeineTHG ist einfach und unkompliziert.
- E-Mobilität wird gefördert und Mineralölkonzerne müssen für ihre Treibhausgasemissionen zahlen.
- Besitzer von Elektrofahrzeugen erhalten finanzielle Prämien durch THG-Quoten-Händler.
- Österreich plant eine ähnliche Regelung wie Deutschland, mit höheren Prämien und einfacher Abwicklung über Quoten-Händler.
Zum Abschnitt springen
E-Mobilität wird gefördert – und Mineralölkonzerne zur Kasse gebeten
Die ePrämie ist eine Folge des Pariser Klimaabkommens von 2015, das darauf abzielt, Mineralölkonzerne als Importeure fossiler Brennstoffe für ihre Treibhausgasemissionen stärker zur Kasse zu bitten. Gleichzeitig soll die E-Mobilität gefördert werden. In Deutschland ist eine ähnliche Quote bereits seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Inhaber von Elektrofahrzeugen, E-Motorrädern und E-Rollern können ihre eingesparten CO₂-Treibhausgasemissionen durch das Umweltbundesamt zertifizieren lassen und erhalten als Prämie eine finanzielle Auszahlung durch THG-Quoten-Händler. Österreich plant eine ähnliche Regelung wie Deutschland, jedoch mit einigen wesentlichen Unterschieden.
Besitzer von Hybridfahrzeugen, E-Rollern und Ladesäulen haben ebenfalls Anspruch auf eQuote
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind Mineralölunternehmen verpflichtet, eine steigende Quote der von ihnen emittierten Treibhausgase auszugleichen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen Geld an Fahrer von Elektrofahrzeugen zahlen, die keine Treibhausgase verursachen. Jeder Besitzer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs, eines E-Pedelecs, eines E-Rollers mit Straßenzulassung oder eines Betreibers öffentlich zugänglicher Ladesäulen hat Anspruch auf diese Quote und somit auf finanzielle Unterstützung. Unternehmen, die eine elektrische Fahrzeugflotte betreiben oder ihren Mitarbeitern eine Ladesäule zur Verfügung stellen, sind ebenfalls berechtigt.
In Österreich gibt’s besonders hohe Prämien
Im Vergleich zu Deutschland wird die ePrämie in Österreich voraussichtlich deutlich attraktiver ausfallen. Während in Deutschland derzeit rund 250 Euro pro Elektrofahrzeug ausgezahlt werden, können in Österreich theoretisch bis zu 900 Euro erhalten werden. Die THG-Zertifikate, die wertvolle Dokumente zur Berechnung der Prämie darstellen, werden auch in Österreich vom Umweltbundesamt ausgestellt. Allerdings wird die Ausstellung in Österreich erst ab einer bestimmten Menge an eingespartem CO2 erfolgen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Ein einzelner Besitzer eines Elektrofahrzeugs kann sich daher nicht direkt an das Umweltbundesamt wenden. Zudem sollen in Österreich Tricksereien wie die Tageszulassung von Elektrofahrzeugen, um die Prämie für ein volles Kalenderjahr zu kassieren, vermieden werden.
Einfache Abwicklung über Quoten-Händler
Um die ePrämie in Österreich zu erhalten, wird empfohlen, einen Quoten-Händler zu nutzen, da das Umweltbundesamt nicht mit Tausenden von Einzelanträgen überflutet werden möchte. Ein einzelner Endkunde kann mit dem THG-Zertifikat nicht viel anfangen, sondern müsste es an einen Mineralölkonzern verkaufen, um an sein Geld zu gelangen. Glücklicherweise haben Quoten-Händler wie WirkaufendeineTHG.de in Deutschland bzw. hier in Österreich bereits eine einfache Antragssoftware entwickelt, die es ermöglicht, den Antrag für die ePrämie basierend auf einem Foto des Fahrzeugscheins zu generieren. Diese Händler übernehmen den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zum Verkauf der Prämien, sodass sich die Kunden um nichts kümmern müssen.
Sorry, aber das gilt schon als versteckte Werbung, was euer Gastautor hier fabriziert. Der Name wirkaufendeinethg penetriert förmlich mein Auge, sei es im Text oder unter fast JEDEM Foto…
Die Redaktion sollte sich dringen Gedanken darüber machen, wer einen Gastartikel veröffentlichen darf und mit welcher Intention der Autor den Artikel verfasst.
Einfach nur dreist.
Hallo, danke für dein Feedback. Es handelt sich hierbei um keine versteckte Werbung, sondern um eine Empfehlung des Autors. Unternehmen können bei uns nicht für versteckte Empfehlungen bezahlen. Solche Artikel werden dann immer für alle sichtbar als „Werbung“ ausgeschildert. LG, David von TechnikNews