Artikel 11, Artikel 13 bzw. Artikel 17: EU-Urheberrecht mit Upload-Filter endgültig fix
Bereits vor einigen Wochen war das neue EU-Urheberrecht mit Mehrheit im EU-Parlament beschlossen worden. An der heutigen, letzten Abstimmung konnte jeder Staat nochmal separat für oder gegen das Gesetz stimmen. Bei Mehrheit dagegen hätte man es noch kippen können. Nun kommt der Artikel 13, inklusive Upload-Filter fix.
Es ist nun endgültig fix: Artikel 13 bzw. Artikel 17, inklusive aller weiteren Artikel zum EU-Urheberrechtsgesetz kommt. Dies haben die EU-Staaten in der heutigen Abstimmung mit Mehrheit beschlossen. Alle EU-Staaten haben ab heute nun genau zwei Jahre Zeit, diese Verordnung im eigenen Land umzusetzen.
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Deutliche Mehrheit für umstrittenes Gesetz
Insgesamt haben 19 Staaten dafür gestimmt (71%), sechs Staaten (26%) waren dagegen. Drei weitere Staaten haben sich dem Gesetz enthalten. Unter anderem waren auch Deutschland und Österreich für das kommende Gesetz. Länder wie Finnland, Italien, Schweden und Luxemburg haben dagegen gestimmt. Auch die EU-Aussteiger („Brexit“) waren für den kommenden Upload-Filter.
Hier das Ergebnis, Deutschland stimmt der #Urheberechtsreform zu, damit ist sie verabschiedet: pic.twitter.com/umvoOhoyX3
— Julia Reda (@Senficon) 15. April 2019
Artikel 11 bzw. Artikel 15 ebenso kritisch
Neben einem kommenden Upload-Filter mit Artikel 13 bzw. Artikel 17 gibt es noch einen zweiten Artikel, der mit viel Protest begrüßt wurde. Dieser sieht ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor, bei welchem etwa Suchmaschinen beim Anzeigen von Vorschauen Geld an die Verlage zahlen müssen. Heißt: Google wäre in der aktuellen Form (nicht nur im News-Bereich) aktuell rechtswidrig. Dazu zählt allerdings auch schon eine einfache Überschrift mit kurzer Textvorschau. Man müsste für diese „Snippets“ künftig Lizenzen erwerben – und Geld an die Verlage abdrücken.
Da die meisten Verlage allerdings nicht auf den Traffic von Google verzichten möchten, erhielten diese bei vorherigen Gesetzen in Deutschland und Spanien aber schnell Ausnahmen. Es bleibt davon auszugehen, dass Google für diese Funktion (das bloße Anzeigen einer Vorschau, der Sinn einer Suchmaschine) auch in Zukunft nicht zahlen wird. Entweder wird man diese Dienste für die gesamte EU einfach nicht mehr anbieten (wäre problemlos möglich) oder wird sich eine andere Lösung überlegen.
Wählen gehen
Nun kann man als Gegner nichts mehr anderes machen, als den Parteien, welche für das EU-Urheberrecht sind, bei der EU-Wahl abzuwählen. Etwa dürfen in Österreich sogar schon Bürger ab 16 Jahren bei der Wahl teilnehmen, welche am 26. Mai stattfindet – alle andere ab 18 Jahren. Für Gegner der EU-Urheberrechtsreform kann man hier den entsprechenden Parteien die Antwort für den Beschluss liefern. Ansonsten bleibt nun abzuwarten, wie das Gesetz letztendlich umgesetzt wird.
wenn deutschland nicht dafür gestimmt hätte, wäre es keine mehrheit geworden (geht nach einwohnerzahl, wie die stimmkraft ist)
danke an das internet-neuland. wahl incoming.
Wir werden zurückschlagen, das garantiere ich euch. #NieWiederSDP #NieWiederCDU #NieWiederÖVP #NieWiederFPÖ
Danke für ein zensiertes Internet. Ihr werdet von mir ab 26. Mai abgewählt. Nicht nur von mir.