Apfelroute: Logo darf behalten werden
Vor einem Monat machte Apple dem deutschen Tourismusverband wegen der Ähnlichkeit des Logos eines Projekts namens Apfelroute Probleme. Nun gab Apple doch nach.
Wobei handelt es sich bei Apfelroute überhaupt? Das ist ein Radweg im deutschen Rheinland mit einer Länge von 120 Kilometern. Das Problem ist, dass Apple davon mitbekam und dem deutschen Tourismusverband Probleme wegen der Ähnlichkeit des Logos machte. Man meinte in Cupertino, dass das Symbol mit der Öffnung und mit dem grünen Blatt dem eigenen Apfel zu ähnlich sieht und reichte Widerspruch beim Patentamt in Deutschland ein. Nun kam eine Einigung zu Stande – das Logo darf bleiben wie es ist.
Apfelroute-Logo: Verwendung mit Einschränkung
Das Apfelroute-Logo darf also bleiben, wie man es ursprünglich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichte. Dafür musste man allerdings einen Zusatz beim Markeneintrag hinzufügen. Dieser soll sicherstellen, dass das Logo „ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“ verwendet wird. Das Einspruchsverfahren von Apple sei nun beendet, wie das DPMA verkündet.
Via: heise online