Drohnen – ihre Besonderheiten und Eigenschaften
Wer sich von je her für die unterschiedlichsten Rennsportarten begeistern konnte und dabei nach dem ultimativen Kick strebt, der wird beim Drohnen fliegen schnell fündig werden. Diese interessante und einzigartige Beschäftigung mit einem Stück recht aufwändig inszenierter Technik wird man dann gar nicht mehr missen wollen.
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Drohnen fliegen – ein neues Lebensgefühl
Es ist ein furioses Feeling, dieses Fluggerät in die Luft zu bekommen und es dort im dreidimensionalen Raum bewegen und fliegen zu können. Irgendwie hat das Drohnen fliegen auch etwas Privilegiertes an sich. Geradezu so, als wäre man Angehöriger der Polizei oder eines allmächtigen Geheimdienstes. Aber besonders alle Flugbegeisterten werden von dem ultimativen Feeling profitieren können und es nach und nach zu immer mehr Geschicklichkeit im Manövrieren und im Handling der Drohne bringen.
Es besteht heute kein Zweifel mehr daran, dass Drohnen fliegen voll im aktuellen Trend des Freizeitsports liegt. Immer mehr Interessierte begeistern sich für das kleine Fluggerät, welches praktisch in jedes Wohnzimmerregal hineinpassen kann und durchaus das Zeug dazu hat, um auch den Flugsimulatoren den Rang abzulaufen. Denn der Flug der Drohne durch die Lüfte ist nicht nur reine Simulation, die auf der Erde stattfindet, sondern vom Piloten selbst gesteuert und initiiert!
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Drohnen fliegen in Deutschland
Ganz gleich, ob man die Drohne nun mit einer handfesten gewerblichen Absicht und um damit Geld verdienen zu können oder alternativ auch rein aus Spaß daran fliegen möchte: Die Drohne ist und bleibt stets ein modernes, wenn auch klein dimensioniertes Fluggerät, mit welchem der Pilot jede Menge an Schaden verursachen kann. Die erste juristische Voraussetzung zum Drohnen fliegen in der Bundesrepublik Deutschland besteht daher in der Notwendigkeit des Abschlusses einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für das minimalistische Fluggerät.
An zweiter Stelle steht, wie bei anderen größeren Fluggeräten auch, aus der Sicht des bundesdeutschen Gesetzgebers dann die sogenannte Kennzeichenpflicht für die Drohne. Das Versehen einer Drohne mit einem Kennzeichen ist in der allgemein gültigen Rechtsvorschrift der LuftVZO geregelt worden. Hier ist dann auch ganz eindeutig kodifiziert, dass jede Drohne, sobald sie ein Startgewicht von jeweils insgesamt 0,25 kg erreicht hat, mit einem Kennzeichen versehen werden muss.
Für die Form, Gestalt und Ausführung dieses Kennzeichens für die Drohne gibt es dann wieder konkrete Vorschriften: So muss das Kennzeichen jeder Drohne mit dem betreffenden Startgewicht den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten. Das Kennzeichen der Drohne muss zwingend feuerfest sein, wobei die Ausführung als Plakette durch den Gesetzgeber allgemein empfohlen wird. Ebenso muss das Kennzeichen der Drohne nach dem Willen und der Diktion des bundesdeutschen Gesetzgebers dauerhaft sein. In entsprechenden Drohnen-Shops im Internet werden daher inzwischen haltbare Aluminium-Plaketten angeboten, die mit einem speziellen und innovativen Laser-Gravur-Verfahren dauerhaft und auch feuerfest beschriftet werden können.
Die dritte wichtige Besonderheit ist der sogenannte Drohnen-Führerschein. Dieser muss jeweils für alle Drohnen ab einem Startgewicht von insgesamt 2 kg erworben werden. Dieser einfache Kenntnisnachweis setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Ist de Anwärter jedoch Mitglied eines Luftsport- oder auch Modellflug-Vereins, so kann das Dokument bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden.
Einsteiger- und Profidrohnen
Es gibt im Sortiment Modelle für Einsteiger und für Profis. Diese unterscheiden sich im Allgemeinen in Bezug auf ihre Größe und auf ihr Startgewicht sowie auf die jeweiligen Leistungscharakteristika und natürlich auch bezüglich ihres Preises.
Besonders für Profis gibt es bereits Modelle mit recht stattlichen Flugzeiten und mit interessanten technischen Details und Finessen, wie zum Beispiel auch mit einer verbauten Kamera, die Luftaufnahmen und Standbilder ermöglicht. Selbstverständlich sind die teuren und schweren Profidrohnen, die besonders in den oberen Preisklassen der einschlägigen Sortimente zu finden sind, dann auch meist erstklassig verarbeitet, so dass auch Stürze aus geringerer Höhe durchaus gelegentlich toleriert und überstanden werden können.
Die Drohnen – ein Marktüberblick
DJJ, Typhoon, Parrot und Hubsan markieren heute wesentliche Angebote auf dem Markt für Drohnen. Die unterschiedlichen Modelle der beliebten Drohne DJJ, so zum Beispiel Phantom 4 (Pro), Mavic Pro, Platinum, Spark, aber auch Inspire 1 und Inspire 2 sowie natürlich Typhoon und Parrot. Diese stehen heute für die gängigsten und in der Praxis letztendlich am weitesten verbreiteten Modelle mit einem Startgewicht von über 250 Gramm.
Die Hubsan-Drohnen stellen hingegen besonders beliebte sogenannte Mini-Quadcopter eines bekannten und renommierten chinesischen Herstellers dar. Die Hubsan-Drohnen gibt es am Markt in recht unterschiedlichen Ausführungen und Leistungsvarianten zu kaufen. Bereits schon seit dem Jahre 2010 werden die als solide und als robust geltenden Mini-Quadcopter der Hubsan-Serie weltweit angeboten und recht erfolgreich verkauft.