Artikel 13: Alle Auswirkungen, Details, Fragen, Infos und Termine zu Demos am 23. März
Am Samstag, den 23. März 2019, finden in vielen Ländern zahlreiche Demos gegen die kommende EU-Urheberrechtsreform statt. Nächsten Dienstag wird im EU-Parlament endgültig abgestimmt. Konkret wird man gegen den mit Artikel 13 bzw. Artikel 17 kommenden Uploadfilter demonstrieren. In diesem Artikel findet ihr alle wichtigen Infos für die Demos.
Artikel vom 04. März: Vorab: der uns bekannte Artikel 13 wurde wohl nun zu Artikel 17, weshalb wir das hier auch in alter und neuer Form erwähnen werden. Auch wenn wir uns auf TechnikNews zum Thema Artikel 13 bislang ziemlich zurückgehalten haben, ist uns das Thema keinerlei unwichtig. Wir sind sich ebenso einig, dass eine „Zensur“ des Internets durch einen Uploadfilter nicht stattfinden darf. Das sehen auch viele andere Nutzer so. So hat die Petition gegen Artikel 13 zu jetzigem Zeitpunkt über 5 Millionen Unterschriften.
- Update am 12. März: Artikel ergänzt
- Update am 17. März: Artikel mit Infos zu Demos aktualisiert
- Update am 22. März: Demo-Liste auf den neuesten Stand gebracht
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- 1 Artikel 13: Was ist das eigentlich und was ist das Problem?
- 1.1 Was ist denn Artikel 13 nun konkret? Wo liegt denn das Problem?
- 1.2 Was ist das Problem eines Uploadfilters?
- 1.3 Welche Plattformen sind von Artikel 13 betroffen?
- 1.4 Was würde die aktuelle Fassung von Artikel 13 den Urhebern bringen?
- 1.5 Ausnahme und gleichzeitig noch komplizierter: Satire und kurze Ausschnitte erlaubt
- 1.6 Fazit: Artikel 13 und der dazugehörige Uploadfilter kann nicht funktionieren
- 1.7 Weitere Infos zu Artikel 13
- 2 Artikel 13 Demos – Standorte und Termine: Verteilt in ganz Europa
- 3 Gegen Artikel 13 sein: Das kann man tun
Artikel 13: Was ist das eigentlich und was ist das Problem?
Vielen ist aktuell noch unklar, worum es genau geht. Was auch einige nicht wissen ist, dass Artikel 13 nicht nur YouTube betrifft, sondern viele weitere Plattformen im Internet. Wir versuchen hier mal etwas aufzuklären.
Was ist denn Artikel 13 nun konkret? Wo liegt denn das Problem?
Ein Teil der neuen EU-Urheberrechtsreform wird unter diesem Titel bzw. unter dem Titel „Artikel 17“ benannt. Dieser Teil hat es allerdings in sich – so will man die großen Plattformen künftig für Urheberrechtsverletzungen haftbar machen, welche bei Verletzungen somit auch verklagt werden können. Klingt als einen guten Deal für die Künstler und Kreativen, welche wir an dieser Stelle natürlich auch fördern und verstehen. Diese sollen für ihre Werke auch ordentlich bezahlt werden – ja, selbstverständlich, das finden wir auch so! Da allerdings zukünftig Plattformen gegen Urheberrechtsverstöße haften, werden diese vor dem Hochladen von Inhalten diese ganz genau überprüfen. Hier wird man checken, ob der hochgeladene Inhalt urheberrechtlich geschützt ist und falls ja, wird das Hochladen geblockt und der Inhalt nicht angezeigt. Konkret würde man sowas einen „Uploadfilter“ nennen.
Was ist das Problem eines Uploadfilters?
Da die Plattformen durch diese Regelung ganz genau überprüfen werden und müssen (durch Algorithmen und spezieller Software), um Klagen und hohe Geldstrafen zu verhindern, wird man Inhalte lieber vorsorglich blockieren bzw. zurückhalten, statt diese direkt zu veröffentlichen. Wie der Name schon sagt, wird man so das Internet ganz genau filtern können – und logischerweise können Filter auch zur Zensur verwendet werden. Plattformen könnten diesen – wenn er schon sowieso eingebaut werden muss – theoretisch nach ihren eigenen Interessen abändern und nur gewisse Meinungen zulassen. Das ist kritisch und steht nicht für das freie und unzensierte Internet, wie wir es hier in der EU aktuell kennen.
Welche Plattformen sind von Artikel 13 betroffen?
Sehr viele Internet-Experten und Internet-Pioniere warnen vor der Einführung, darunter etwa der Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales und WWW-Erfinder Tim Berners-Lee. Nicht ohne Grund hat man als Protest Wikipedia am 21. März für einen Tag komplett abgeschaltet. Mit dem neuen Gesetz müssten Anbieter Verlage dafür bezahlen, damit sie deren Inhalte in Kurzzusammenfassung bereitstellen können. Betroffen sind Plattformen, die Snippets als Vorschau zu einem Link anzeigen, die Artikel-Schlagzeile, ein kleines Vorschau-Bild und einen kleinen Textauszug beinhalten. Das sind etwa Google, Facebook, Twitter und Pinterest, aber auch Medienagenturen wären davon betroffen. News-Vorschauen und Vorschauen zu Suchergebnissen, wie wir sie aktuell aus Suchmaschinen wie Google kennen, wären in aktueller Form damit nicht mehr möglich.
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Was würde die aktuelle Fassung von Artikel 13 den Urhebern bringen?
Den größeren viel, den kleineren nichts. Stellen wir uns vor, du produzierst in deiner Garage Songs mit deinen Freunden und lädst diese auf YouTube hoch. Das ist kein Problem, diese würden auch nicht gefiltert werden. Wenn allerdings ein anderer YouTuber oder Kreativer deinen Song verwenden und hochladen würde, passiert nichts. Diese Uploadfilter müssen natürlich mit Inhalten gefüttert werden – diese Inhalte kommen von Unternehmen wie der GEMA & Co., welche Lizenzen für die Nutzung von Songs ihrer vertretenen Künstler einfordern. Als YouTuber oder Gamer einen Hintergrundsong von etwa Lady Gaga zu verwenden, ist bereits jetzt sehr schwierig, da YouTube mit „Content-ID“ einen bereits relativ gut funktionierenden Filter besitzt.
Der Punkt liegt bei relativ – es gibt aktuell jährlich zahlreiche Verstöße gegen das Urheberrecht auf YouTube, genau mit solchen Songs und Inhalten. Da YouTube mit Artikel 13 bei solchen Verstößen dann allerdings sogar haftbar gemacht werden kann, wird man besonders genau überprüfen. Somit würde es keine „Schlupflöcher“ mehr geben und man könnte durch einen Uploadfilter auch unabsichtlich erlaubte Inhalte sperren. Hier wären wir wieder beim Problem von oben. Ein Teufelskreis also, welcher so nicht funktionieren kann.
Ausnahme und gleichzeitig noch komplizierter: Satire und kurze Ausschnitte erlaubt
Es wird allerdings noch etwas komplizierter. Da ja nicht nur Musik, sondern auch Bilder und Videos urheberrechtlich geschützt sind, müssen diese Inhalte genau so überprüft werden. Allerdings sind solche geschützten Inhalte zur Verwendung erlaubt, so lange es sich um Satire und kurze Ausschnitte handelt. Doch wie soll es technisch umsetzbar sein, dies zu unterscheiden? Was ist denn „kurz“, was ist genau Satire? Das müsste künstliche Intelligenz bzw. ein Algorithmus entscheiden. Zudem ist es unmöglich, dass jede Plattform solche Uploadfilter implementiert, da dieser hochkomplex sein wird und viele verschiedene Dinge unterscheiden werden muss. Das ist nicht für jedes Unternehmen und Plattform zumutbar und auch nicht umsetzbar.
Fazit: Artikel 13 und der dazugehörige Uploadfilter kann nicht funktionieren
Kommen wir zum wichtigsten Punkt. Wer programmiert so einen Uploadfilter und „füttert“ diesen mit Inhalten? Wie soll das ganze überhaupt funktionieren? Das wissen die Politiker selbst nicht. Politiker wie Axel Voss sind Liebhaber der neuen EU-Urheberrechtsreform, scheitern aber selbst daran, diesen technisch zu erklären. Den Satz „Die Plattformen können das heutzutage schon und die werden Inhalte unterscheiden können“ hört man von vielen Politikern. Obwohl man als Unternehmen noch mindestens bis ins Jahr 2021 Zeit hätte, diesen Filter einzubauen, ist der technische Aspekt dennoch hochkomplex. Bei dieser Erkenntnis, dass das so nicht funktionieren kann, sind sich alle etwas technisch-versierte einig.
Weitere Infos zu Artikel 13
Das war natürlich noch nicht alles. Unten findet ihr noch ein paar Links zu tollen Videos auf YouTube, welche den Uploadfilter und speziell auch Artikel 13 sehr gut erklären.
- Ultralativ | Artikel 13 und Uploadfilter in Instagram
- MrWissen2go | Kommt Artikel 13 jetzt? Und dann?
- Kanzlei WBS | Artikel 13 in Kurzform, was steht genau drin?
Diese Liste wird in der nächsten Zeit fortlaufend aktualisiert.
Artikel 13 Demos – Standorte und Termine: Verteilt in ganz Europa
Am Samstag wird es vor der finalen und letzten Abstimmung im EU-Parlament am Dienstag zahlreiche Demonstrationen gegen Artikel 13 geben. Wenn ihr Zeit habt, geht unbedingt hin! Im Folgenden eine kleine Übersicht der Demos in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 23. März 2019, welche ihr gerne kopieren dürft und mit euren Freunden teilen könnt.
Deutschland
- Aachen: 14 Uhr, Elisenbrunnen
- Berlin: 14 Uhr, Potsdamer Platz
- Bielefeld: 14 Uhr, Hauptbahnhof
- Chemnitz: 14 Uhr, Johannisplatz
- Dortmund: 14 Uhr, Europabrunnen
- Dresden: 14 Uhr, Neustädter Markt 14
- Düsseldorf: 12 Uhr, Friedrich-Ebert-Str.
- Erfurt: 14:30 Uhr, Erfurt Anger
- Flensburg: 15 Uhr, Am Kanalschuppen
- Frankfurt: 14 Uhr, Paulsplatz
- Freiburg: 14:30 Uhr, Platz Der Alten Synagoge
- Fürth: 13 Uhr, Grüner Markt
- Göttingen: 12 Uhr, Am Nabel
- Hamburg: 13 Uhr, Gänsemarkt
- Hannover: 11 Uhr, Ernst-August-Platz
- Heidelberg: 14:30 Uhr, Bismarckplatz
- Hof: 13 Uhr, Wörthertr. vor dem Scala
- Jena: 14 Uhr, Holzmarkt
- Karlsruhe: 13:30 Uhr, Stephansplatz
- Kiel: 13 Uhr, Kiellinie am Landtag
- Koblenz: 13:30 Uhr, Löhrrondell
- Köln: 14 Uhr, Neumarkt
- Leipzig: 14 Uhr, Markt
- Lippststadt: 14 Uhr, Bernhardbrunnen
- Magdeburg: 13 Uhr, Landtag/Domplatz
- München: 13:30 Uhr, Marienplatz
- Münster: 13:30 Uhr, Servatiiplatz
- Nürnberg: 17:00 Uhr, Hallplatz
- Oldenburg: 17:30 Uhr, Hauptbahnhof
- Osnabrück: 14:30 Uhr, August-Bebel-Platz
- Paderborn: 13 Uhr, Westerntor
- Potsdam: 10 Uhr, Luisenplatz
- Ravensburg: 13 Uhr, Marienplatz
- Rostock: 12 Uhr, Universitätsplatz
- Saarbrücken: 14 Uhr, Staatstheater
- Siegen: 11 Uhr, Sandstraße 54 (BlueBox)
- Stuttgart: 14 Uhr, Rotebühlplatz
- Trier: 14 Uhr, Viehmarktplatz
- Ulm: 13 Uhr, Hans-und-Sophie-Scholl-Platz
- Villingen-Schw.: 12 Uhr, Latschariplatz
- Weißenburg: 14 Uhr, Marktplatz
- Würzburg: 15 Uhr, Bahnhofsplatz
Österreich
- Innsbruck: 13:30 Uhr, Annasäule
- Salzburg: 14 Uhr, Hauptbahnhof
- Wien: 15:30 Uhr, Christian-Broda-Platz
Schweiz
- Zürich: 13:37 Uhr (sic!), Helvetiaplatz
Solltet ihr in der Nähe einer Location wohnen und am Samstag Zeit finden, seid unbedingt dabei! Bei allen Demos wird friedlich demonstriert und man pflegt ein freundliches miteinander. Man muss natürlich nicht bis zum Ende bleiben – lediglich ein Zeichen dagegen zu setzen ist wichtig, egal wie lange! Alle Demos hier als Bild:
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Gegen Artikel 13 sein: Das kann man tun
Ein paar Tage sind noch Zeit. Am Dienstag wird im EU-Parlament zum letzten Mal über das kommende Urheberrecht gestimmt. Man hat also noch ein paar Tage Zeit, aktiv ein Zeichen dagegen zu setzen. Wir haben noch ein paar Vorschläge, mit denen Du deine Meinung gegen Artikel 13 vertreten kannst.
Demos besuchen
Das nächste große Event werden die Demos am Samstag sein. Die Termine und Standorte haben wir bereits oben in der Liste zusammengetragen. Sollte so eine Demo in der Nähe sein, nutze die Chance und protestiere gemeinsam mit anderen gegen Artikel 13!
Politiker anschreiben
Glaubt man nicht, funktioniert aber echt. Auch wenn diese Methode zugegeben ziemlich kurzfristig ist, bringt es trotzdem etwas. Viele Nutzer haben es bereits getan und schon Antworten von einigen Politikern erhalten. Zudem dürfen sich die Postfächer gerne mit E-Mails gegen Artikel 13 füllen. Auffallen tut es auf jeden Fall und jede weitere E-Mail zählt!
Hier findet ihr die E-Mail-Adressen aller EU-Politiker eures Landes zum Anschreiben.
Politiker anrufen
Auch das geht. Es macht in machen Fällen sogar noch etwas mehr Sinn, speziell bei guten Argumenten, seine EU-Politiker direkt wegen Artikel 17 bzw. Artikel 13 anzurufen. Auf der unten verlinkten Seite findet ihr eine Übersicht aller Politiker, welche sich noch nicht konkret gegen Artikel 13 ausgesprochen haben. Ich habe diese Variante auch selbst schon probiert und war echt positiv davon überrascht.
Hier könnt ihr die EU-Politiker eures Landes kostenlos anrufen.
Petition unterschreiben
Eine Möglichkeit, bei dieser man selbst am wenigsten machen muss, ist das Unterschreiben der Petition. Auch Petitionen werden gesehen und haben mit der Zeit eine gewisse große Reichweite. So hat die Petition gegen Artikel 17 bzw. Artikel 13 bereits über 5 Millionen Unterschriften. Man muss nur mithilfe des Links unten der Petition folgen und kann sofort unterschreiben. Auch eine gute Tat!
Hier kannst du die Petition gegen die kommende EU-Urheberrechtsreform unterschreiben.
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Auf Twitter aktiv werden
Du bist mit Twitter vertraut und hast selbst einen Account? Auch cool! Mit den Hashtags #saveyourinternet oder #Artikel13 kann man sich an den Diskussionen beteiligen und eventuell auch direkt mit Politikern über Social Media in die Diskussion kommen. Diese Methode hat auch schon funktioniert und oft zeigen sich Politiker dazu bereit, auf Tweets oder Kommentare zu diesem Thema Stellung zu nehmen und zu antworten.
Nächsten Dienstag wird im EU-Parlament endgültig über Artikel 17 (früher: Artikel 13) abgestimmt. Wir haben noch etwas Zeit – zeigt Euren Einsatz und tun wir gemeinsam etwas dagegen! Lasst uns das Internet nicht in die falsche Richtung laufen!
Wir werden diesen Artikel nach bestem Wissen fortlaufend aktualisieren und um Informationen erweitern. Teilt ihn gerne mit Euren Freunden, wenn Euch das Thema auch am Herzen liegt!
Von zuhause demonstrieren reicht leider nicht: http://www.slampoet.de/text_piraten.php
Bin morgen in münchen, tolle übersicht.
ist die aktion so sick oder wieso sic? ?
Sehr gut, Hannah! 🙂
Sic ist lateinisch und bedeutet „so“ – soll heißen, der Termin der Schweizer ist tatsächlich so und kein Tippfehler. 😉
So muss Journalismus tolle Arbeit Jungs!!
Danke dir, freut uns sehr! 🙂
Die Zeitrechnung der Schweizer ist mal wieder top! 😀
Sonst super Artikel, ist geteilt!
Haha, die beginnen da wirklich minutengenau! 😉
Danke für das Feedback und das Teilen! 🙂