Seit 15. Juni kein EU-Roaming mehr: alle Fragen und Antworten
Seit zehn Jahren diskutiert die EU über die neue Verordnung des EU-Roaming. Nun ab 15. Juni 2017 ist es endlich Realität: keine Angst mehr vor hohen Kosten im Ausland. Desto trotz gibt es einige wichtige Details zu beachten. Wir haben alle Fragen und Antworten zur EU-Roamingverordnung.
„Roam like at home“ (Deutsch: „wandern/herumgehen wie zu Hause“) nennt sich die neue EU-Regelung zum neuen EU-Roaming die noch vor den Sommerferien startet. Diese soll es den Kunden ermöglichen, ohne Mehrkosten im Ausland zu telefonieren und zu surfen. Ganz so unkompliziert wie es klingt ist es aber nicht. Es gibt einiges zu beachten, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen. Wir klären auf.
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EU Roamingverordnung ab 15. Juni: alle Fragen und Antworten
In welchen Ländern gilt das neue EU-Roaming?
Die EU-Regelung ab dem 15. Juni gilt in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französische Gebiete (Indischer Ozean), Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Beispiel: Urlaub außerhalb der EU-Regelung
In anderen Ländern wo die EU-Regelung nicht gilt ist alles wie gewohnt. Hier wird das Telefonieren in jedes beliebige Land und das Surfen im Internet als Roaming bezeichnet. Das heißt: vor dem Urlaub Datenroaming in den Einstellungen des Smartphones deaktivieren und beim Betreiber ein Kostenlimit setzen. Bei Zweifel sollte man vorher beim Betreiber nachfragen.
Kosten Anrufe/SMS im EU-Ausland in ein anderes EU-Land etwas?
Nein. Alle ausgehenden Anrufe/SMS von und in ein EU-Land werden nach den inkludierten Freimengen im Tarif abgerechnet. Somit kann man im Ausland seine Sprach- und SMS-Freieinheiten wie zu Hause nutzen.
Erhält man im EU-Ausland einen Anruf aus jedem beliebigen Land gibt es keinen Auslandsaufschlag. So wie es im Inland auch nichts kostet, einen Anruf von einer Nummer aus dem Ausland anzunehmen. Passives Roaming fällt im EU-Ausland somit weg. Das Empfangen von SMS ist sowieso innerhalb der EU immer kostenfrei.
Beispiel: Urlaub in Italien
Ankommende Anrufe in Italien sind, egal aus welchem Land, kostenlos. Abgehende Anrufe aus Italien im EU-Ausland in ein anderes EU-Land werden nach den Freieinheiten abgewickelt. Sollte man seine Freieinheiten aufgebraucht haben, wird wie im Inland für Anrufe pro Minute (zB. 10 Cent/Min) oder pro SMS weiter verrechnet – hier gibt es keinen extra Auslandsaufschlag.
Was kosten Anrufe/SMS im EU-Ausland in ein Nicht-EU-Land?
Die Verrechnung geschieht hier nach Tarifpauschale für eine Minute in das jeweilige Nicht-EU-Land plus Roaminggebühr. Hier kann es also richtig teuer werden, da die EU-Regelung solche Fälle nicht abdeckt.
Beispiel: Urlaub in Finnland, Anruf/SMS nach Mexiko
Telefoniert oder SMSt man in Finnland in das Nicht-EU-Land Mexiko wird nach den Roaminggebühren für einen abgehenden Anruf/SMS nach Mexiko verrechnet. Die Preistabelle für solche Gebühren findet man bei seinem Provider.
Kosten Anrufe im Inland ins Ausland dann auch nichts mehr?
Das ist nicht richtig. Roaming ist nicht gleich Auslandstelefonie! Somit werden Anrufe von Zuhause aus in das Ausland weiterhin wie gewohnt nach Tarifpauschale verrechnet. Lediglich Anrufe und SMS im EU-Ausland in ein anderes EU-Land sind in den Freiminuten und -SMS beinhaltet. Eigentlich könnte man sagen, dass es sich somit für Telefonie in ein anderes Land der EU lohnt, dafür in ein anderes EU-Land zu fahren.
Kann ich das Internet im EU-Ausland nutzen?
Ja, aber nicht unlimitiert. Die Tarife haben ein EU-Datenlimit, welches man im EU-Ausland nutzen darf. Durch eine, von der EU vorgegebenen Formel, kann man das verfügbare Datenvolumen im Ausland selbst ermitteln. Diese Formel ist zwar etwas kompliziert, wir versuchen sie aber bestmöglich zu erläutern.
Formel zur Berechnung des Datenlimits im EU-Ausland
Monatliche Tarifgrundgebühr / 1,2 (Ust. 20%) / 7,70*2 = verfügbare GB im EU-Ausland. In dieser Formel steht die Zahl 7,70 für den Preis, den der Provider im EU-Ausland dem Anbieter im Ausland pro GB zahlt. Darüber hinaus wird dieser Preis schrittweise bis zum Jahre 2022 auf 2,20/GB gesenkt. Somit profitieren auch wir als Kunden mit dem immer steigenden nutzbarem Volumen im EU-Ausland.
Ist das Ergebnis höher als die überhaupt im Tarif inkludierten Einheiten, werden diese nicht mehr. Folglich könnte lediglich das gesamte Volumen im EU-Ausland ohne Mehrkosten genutzt werden. Wie es bei Verbrauchen des Volumens weitergeht, steht unten.
Drosselung, Datenstopp & Verrechnung bei Überschreitung der Datenmengen
Nach Verbrauchen des errechneten Datenlimits kann man im EU-Ausland das restliche Volumen mit einem Aufschlag von max. 0,009023 Euro/MB weiternutzen. Hier muss man aber zwischen den drei verfügbaren Möglichkeiten unterscheiden:
Möglichkeit 1 – Drosselung: Ist im Tarif eine Drosselung bei Überschreitung vorgesehen, so surft man im EU-Ausland ohne extra Kosten mit Drosselung weiter.
Möglichkeit 2 – Datenstopp: Daten dürfen bei Erreichen der GB-Grenze nicht mehr genutzt werden. Sollte diese Regel zutreffen, so ist die Abschaltung des Internets auch im EU-Ausland gültig.
Möglichkeit 3 – Verrechnung nach Verbrauch: Wenn bei Überschreiten nach Verbrauch weitergerechnet wird, so ist dies auch im Ausland der Fall. Hier gelten die selben Preise pro MB wie im Inland.
Beispiel zu Formel: Tarif um 10 Euro pro Monat
Man hat beispielsweise 5GB Datenvolumen für eine Grundgebühr von 10 Euro pro Monat. Laut dieser Formel würde die Berechung folgendes ergeben: 10 / 1,2 / 7,70*2 = 2,16GB im EU-Ausland. Somit wären diese 2,2GB, sofern noch nicht verbraucht, ohne weitere Kosten im EU-Ausland nutzbar.
Beispiel: Urlaub in Spanien
Alles ziemlich kompliziert. Wir machen ein einfaches Beispiel daraus. Im Sommer fährst Du nach Spanien und kannst laut Formel im EU-Ausland von deinen 20GB ganze 5GB im Ausland nutzen. Wir gehen davon aus, dass Du bislang noch keine Daten verbraucht hast und in deinem Tarif keine Drossel, sondern Abrechnung pro MB vorgesehen ist.
- 5GB an mobilen Daten sind im EU-Ausland ohne Mehrkosten nutzbar.
- 5GB bis 20GB surfen wir mit dem Datenvolumen wie zu Hause mit einem Zuschlag zum EU-Roaming weiter.
- Nach 20GB haben wir die Daten komplett aufgebraucht. Nun geht es wie im Tarif geregelt mit Abrechnung nach Verbrauch weiter. Hier gibt es keine Zusatzkosten mehr*.
*Einige Angaben zum EU-Roaming könnten sich bis zum Start der EU-Verordnung noch weiter verändern. Daher wird der Artikel regelmäßig mit den neuesten Informationen erweitert und aktualisiert.
Danke dafür! Mein Anbieter war leider zu inkompetent, um mir eine ordentliche Auskunft darüber zu geben.
Feedback zur Formel: nicht der Brutto- sondern der Nettopreis gehört an den Anfang der Rechnung. LG
Hallo Jana! Stimmt natürlich, ist ausgebessert 🙂